Begleitetes Fahren

"Begleitetes Fahren ab 17" seit 01. Februar 2006 im Land Brandenburg

Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Verursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Das resultiert vor allem aus der mangelnden Erfahrung und einer erhöhten Bereitschaft zum Risiko.

Das "Begleitete Fahren" oder "Führerschein mit 17" wie es umgangssprachlich oft genannt wird, soll diesen Faktoren entgegenwirken. Denn nach bestandener Prüfung darfst Du zwar bereits mit 17 Auto fahren, musst aber bei jeder Fahrt eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson dabei haben.

 

Eine Begleitperson muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Begleitperson:
- muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (oder alte Klasse 3) sein,
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte im Bundeszentralregister (Flensburg)   haben.

Die Begleitpersonen müssen bereits bei der Antragstellung angegeben werden. Deine Begleitperson darf, wenn sie Dich begleitet, nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut, sowie keine Drogen konsumiert haben. Du als Fahranfänger und als unter 21-Jähriger darfst überhaupt keinen Alkohol oder andere Drogen zu Dir genommen haben.


Antragstellung

Du kannst im Rahmen dieses Modellversuches nur die Klassen B und BE (auch B96) erwerben.

Für die Antragstellung benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- 2 Passbilder (35 x 45 mm, biometrisch)
- Sehtestbescheinigung
- Teilnahmenachweis am Erste-Hilfe-Lehrgang ("Lebensrettende Sofortmaßnahmen")
- Geld für den Führerscheinantrag (Gebühren der Ämter)
- wenn Du bereits einen Führerschein hast, dann bringe diesen bitte auch zur Anmeldung mit

Du erhältst von uns noch Vordrucke, die für die Antragstellung des "Begleiteten Fahrens" notwendig sind. Es handelt sich hierbei um ein Formular, das die Zustimmung Deiner gesetzlichen Vertreter absichert und um ein Blatt, das von jedem Deiner Begleiter ausgefüllt werden muss.

Es ist kein Problem, falls Du zur Anmeldung noch nicht alle Unterlagen dabei haben solltest, Du kannst fehlende Unterlagen gerne auch nachreichen.

Schlüssel

Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte zum "Führerschein mit 17" entsprechen denen zur Erlangung der "normalen" Fahrerlaubnisklasse B bzw. BE.
Die Ausbildung darf mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Nach bestandener Prüfung erhältst Du eine Prüfbescheinigung. Da sie kein Bild von Dir enthält, musst Du zusätzlich Deinen Personalausweis (oder Reisepass) mitführen.

Das Fahren ohne Begleitperson vor Deinem 18. Geburtstag wird mit 150 € Bußgeld, sowie 4 Punkten in Flensburg bestraft. Außerdem wird Dir bei solch einem Vorkommnis die Prüfbescheinigung entzogen - Du dürftest nicht mehr fahren - und ein Aufbauseminar würde angeordnet werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kannst Du Deinen Kartenführerschein bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abholen. Allerdings könntest Du noch bis zu drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt aber mit dem 18. Geburtstag.

 

Welche Kraftfahrzeuge darf ich mit der Prüfbescheinigung fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Klassen AM und L ein. Das Gleiche gilt auch für das "Begleitete Fahren". Die Fahrzeuge dieser Klassen darfst Du nach bestandener Prüfung bereits ohne Begleitperson fahren. Allerdings nur im Inland, denn die Prüfbescheinigung ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig (Ausnahme: Österreich).
Du könntest Fahrzeuge der Klassen AM und L im Ausland fahren, wenn Du Dir hierfür einen Kartenführerschein ausstellen lässt.