Die praktische Ausbildung ist wohl der beeindruckendste Abschnitt Deiner Führerscheinausbildung.
Du wirst lernen, das nötige Feingefühl für ein Kraftfahrzeug als auch für andere Verkehrsteilnehmer zu entwickeln.
Hier findest Du alle Klassen, die wir ausbilden:
Klasse B (Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre) |
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Erweiterung des Klasse B-Führerscheins (B96) - es dürfen Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.250 kg gefahren werden |
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Klasse BE (Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre) |
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Fahrerschulung B196 (Mindestalter 25 Jahre) - Erweiterung des Klasse B-Führerscheins - Hubraum max. 125 ccm - max. 11 kW, dabei Verhältnis der Leistung zum Gewicht: max. 0,1 kW/kg - Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B - Ablauf: Zusatzwissen Klasse A (Theorie) besuchen, praktische Schulung mind. 5 Unterrichtseinheiten à 90 min - gilt nur in Deutschland |
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Klasse A beschränkt / A2 (Mindestalter 18 Jahre) - Kraftrad mit und ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW - Verhältnis der Leistung zum Gewicht: max. 0,2 kW/kg - nach 2 Jahren Aufsteigerprüfung zur Klasse A unbeschränkt möglich - Fahrerlaubnis-Einschluss: A1, AM |
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Klasse A unbeschränkt / A (Mindestalter 24 Jahre) - Direkteinstieg auf leistungsunbeschränkte Krafträder mit und ohne Beiwagen - schließt auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW ein - Fahrerlaubnis-Einschluss: A1, A2, AM |
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Klasse L (Mindestalter 16 Jahre) - land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt - Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt - selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (auch mit Anhänger), deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt - für die Klasse L muss keine praktische Ausbildung erfolgen; somit entfällt auch eine praktische Prüfung |
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Klasse T (Mindestalter 16 Jahre) - land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h nicht übersteigt (bis 18 Jahre nur 40 km/h) - auch mit Anhängern - selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (auch mit Anhänger), deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt - Fahrerlaubniseinschluss: AM, L |
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Klasse C (Mindestalter 21 Jahre*, Vorbesitz Klasse B) Wir bieten auch die Weiterbildung und |
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Klasse CE (Mindestalter 21 Jahre*, Vorbesitz Klasse C) - Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger - Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse - Fahrerlaubniseinschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
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Klasse D (Mindestalter 24 Jahre**, Vorbesitz Klasse B) Wir bieten auch die Weiterbildung und |
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Abweichend gilt für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C ein Mindestalter von 18 Jahren und der Klasse D 21 Jahren im Falle * ** Mindestalter 18 Jahre: |